Hochzeitsbroschüre des Standesamtes Rantzau
Erstmals wurde eine Broschüre zum Thema "Heiraten beim Standesamt Rantzau in Barmstedt" erstellt.
Diese Broschüre liegt für interessierte Bürgerinnen und Bürger im Standesamt Rantzau, in der Chemnitzstraße 30 aus.
Auswertung der Geschwindigkeitsmessung im Galgenberg
Nähere Auskünfte erteilt Herr Dieckmann unter 04123/681-45
Auswertung der Verkehrsmengenmessung in der Gebrüderstraße
Nähere Auskünfte erteilt Herr Dieckmann unter 04123/681-45
Volksbegehren für die Erhaltung der Realschule
Ab dem 1. Juli 2009 können alle wahlberechtigten Schleswig-Holsteiner mit ihrer Unterschrift das Volksbegehren unterstützen.
Wortlaut des Volksbegehrens: "Ich unterstütze mit meiner Unterschrift das Volksbegehren für die Erhaltung der Realschule. Die Realschule ist als weiterführende allgemein bildende Schule in § 9 und die §§ 41 ff. des Schulgesetzes wieder aufzunehmen und die Umwandlung von Realschulen in Regionalschulen in § 146 des Schulgesetzes ist zu streichen. Zugleich sollen Formen der Kooperation zwischen bestehenden Schulen außerhalb einer organisatorischen Verbindung von Schulen (§ 60 SchulG) ermöglicht werden."
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Gehwege von Schnee und Eis befreien - Straßenreinigungssatzung
Nicht nur die Autofahrer haben mit winterlichen Straßenverhältnissen zu kämpfen, auch Fußgänger und Radfahrer haben mit rutschigen und vereisten Wegen Probleme.
Nicht immer werden die Gehwege so geräumt, wie es vorgegeben ist. Daher weist das Ordnungsamt der Stadt Barmstedt auf die Satzung über die Straßenreinigung hin. Die Grundstückseigentümer sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Bürgersteige vor ihren Häusern von Schnee und Eis freigehalten werden.
Das Ordnungsamt appelliert dringend an alle Betroffenen, dieser Pflicht auch nachzukommen. Bei Glatteis sind die Gehwege mit abstumpfenden Stoffen abzustreuen. Nach 20 Uhr entstehendes Glatteis ist werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Bei Schneefall und Glättebildung in der Zeit von 7.00 – 20.00 Uhr sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. dem Entstehen der Glätte Schnee zu räumen und Glätte zu beseitigen. Die Gehwege sind in einer Breite von 1,50 m von Schnee und Glätte freizuhalten. In Fußgängerzonen bzw. verkehrsberuhigten Zonen/Bereichen ist beim Winterdienst von den Anliegern ein Streifen von 1,50 m Breite gemessen von der jeweiligen gemeinsamen Grenze zwischen den anliegenden Grundstücken der öffentlichen Verkehrsfläche, zu räumen und zu streuen.
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Projektaufruf AktivRegion Holsteiner Auenland
Der Verein „Holsteiner Auenland" erinnert seine Mitglieder, die Stadt Barmstedt gehört dazu, zum Jahresanfang daran, Fördermaßnahmen von laufenden Projekten und Projektideen wahrzunehmen.
Der Holsteiner Auenland e.V. berät gerne bei Unklarheiten und unterstützt bei Förderanträgen von Städten und Gemeinden.
Bis 2013 stehen der AktivRegion jährlich 300.000 Euro an Zuschüssen zur Verfügung. Einzelne Projekte können bis zu einer Höhe von 50.000 Euro bezuschusst werden. Falls Projekte von Landesweiter Bedeutung sind, sind Bezuschussungen in Höhe von 75.000 Euro möglich. Solche Projekte stehen allerdings im Landesweiten Wettbewerb mit anderen 20 AktivRegionen. Die Projekte müssen in die Handlungsfelder der AktivRegion (Regionale Produkte & Wirtschaftskreisläufe, Familienfreundlichkeit, Interkommunale Kooperation & Netwerkbildung und Tourismus) passen, um gefördert zu werden.
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