Gehwege von Schnee und Eis befreien - Straßenreinigungssatzung
Nicht nur die Autofahrer haben mit winterlichen Straßenverhältnissen zu kämpfen, auch Fußgänger und Radfahrer haben mit rutschigen und vereisten Wegen Probleme.
Nicht immer werden die Gehwege so geräumt, wie es vorgegeben ist. Daher weist das Ordnungsamt der Stadt Barmstedt auf die Satzung über die Straßenreinigung hin. Die Grundstückseigentümer sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Bürgersteige vor ihren Häusern von Schnee und Eis freigehalten werden.
Das Ordnungsamt appelliert dringend an alle Betroffenen, dieser Pflicht auch nachzukommen. Bei Glatteis sind die Gehwege mit abstumpfenden Stoffen abzustreuen. Nach 20 Uhr entstehendes Glatteis ist werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Bei Schneefall und Glättebildung in der Zeit von 7.00 – 20.00 Uhr sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. dem Entstehen der Glätte Schnee zu räumen und Glätte zu beseitigen. Die Gehwege sind in einer Breite von 1,50 m von Schnee und Glätte freizuhalten. In Fußgängerzonen bzw. verkehrsberuhigten Zonen/Bereichen ist beim Winterdienst von den Anliegern ein Streifen von 1,50 m Breite gemessen von der jeweiligen gemeinsamen Grenze zwischen den anliegenden Grundstücken der öffentlichen Verkehrsfläche, zu räumen und zu streuen.
Der geräumte Schnee kann auf dem an die Straße grenzenden Teil des Gehweges, auf einem Seitenstreifen oder auf dem Fahrbahnrand gelagert werden. Dadurch darf jedoch weder der Fahr- noch der Fußgängerverkehr behindert werden.


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