15.11.2007 - Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen und Bekanntmachung der Wahlkreiseinteilung
Gemäß § 22 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung vom 19.03.1997 fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Gemeindewahl am 25. Mai 2008 auf.
B e k a n n t m a c h u n g
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
und Bekanntmachung der Wahlkreiseinteilung
Gemäß § 22 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung vom 19.03.1997 fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Gemeindewahl am 25. Mai 2008 auf.
Die Einteilung des Wahlgebietes der Stadt Barmstedt durch den Gemeindewahlausschuss ist erfolgt. Die Wahlkreiseinteilung ist öffentlich bekanntgemacht worden und kann im übrigen im Rathaus, Zimmer 21, eingesehen werden.
Es werden in den Wahlkreisen der Stadt Barmstedt je 2 unmittelbare Vertreterinnen und Vertreter und 9 Listenvertreterinnen und Listenvertreter gewählt.
Wahlvorschläge für die Wahl der unmittelbaren Vertreterinnen und Vertreter können einreichen:
1. Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes (politische Parteien)
2. Wahlberechtigte, die sich zu einer Gruppe zusammenschließen (Wählergruppen)
3. Wahlberechtigte
Listenwahlvorschläge können von politischen Parteien und Wählergruppen eingereicht werden.
Eine politische Partei oder Wählergruppe kann innerhalb eines Wahlgebietes nur so viele unmittelbare Wahlvorschläge, wie unmittelbar Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind, und nur einen Listenwahlvorschlag einreichen. Die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber auf dem Listenwahlvorschlag ist nicht begrenzt.
Innerhalb eines Wahlgebietes kann eine Bewerberin oder ein Bewerber sowohl in einem unmittelbaren Wahlvorschlag als auch in einem Listenwahlvorschlag benannt werden.
Die Verbindung von Listenwahlvorschlägen ist unzulässig. Weder politische Parteien noch Wählergruppen noch politische Parteien und Wählergruppen können gemeinsame Wahlvorschläge einreichen.
Bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen sind neben den Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes auch alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger wählbar.
Die Wahlvorschläge sind spätestens bis zum 07.04.2008, 18.00 Uhr, schriftlich bei mir einzureichen. Es wird gebeten, die Wahlvorschläge so frühzeitig einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen, rechtzeitig behoben werden können.
Barmstedt, den 15. November 2007
S t a d t B a r m s t e d t
Der Gemeindewahlleiter


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