07.02.2008 - B-Plan Nr. 62 der Stadt Barmstedt für den Bereich - Meiereistraße/süd-westlich Kuhberg/östlich Neue Straße/nördlich Königstraße

 

A. Auslegung / Beteiligung Träger öffentlicher Belange

 

Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 62 der Stadt Barmstedt nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch

(Karte s. Anlage)

 

In der Sitzung am 11.12.2007 billigte die Stadtvertretung Barmstedt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 62 der Stadt Barmstedt für das Gebiet: „Meiereistraße" / süd-westlich „Kuhberg" / östlich „Neue Straße" / nördlich „Königstraße" - und bestimmte ihn zur Auslegung.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 62 der Stadt Barmstedt nebst Begründung liegt

 

vom 12.02.2008 bis 18.03.2008

im Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung

der Stadt Barmstedt, Rathaus, Am Markt 1, Zimmer 34 (2. OG)

 

während der Dienststunden öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist kann jedermann den Planentwurf einsehen und dazu schriftlich oder - während der Dienststunden - zur Niederschrift Bedenken und Anregungen vorbringen und sich die Pläne erörtern lassen. Ferner wird die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

 

B. Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch möchte die Stadt Barmstedt über das oben beschriebene Planungsvorhaben informieren und ihre Planungsabsichten zur Diskussion stellen. Alle interessierten Einwohnerinnen und Einwohner sind deshalb eingeladen zur einer

 

Öffentlichkeitsveranstaltung

am 05. März 2008 um 19:00 Uhr

in der Kommunalen Halle im Rathaus, Am Markt 1, Stadt Barmstedt

 

In der Veranstaltung zur Beteiligung der Öffentlichkeit soll das Planungsvorhaben nochmals vorgestellt und die Planungsziele sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung erläutert werden. Im Anschluss an die Darlegung können dann alle Einwohnerinnen und Einwohner das Planungsvorhaben erörtern und sich dazu äußern. Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Bebauungsplan nach § 13 a im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt werden soll. Die Unterlagen der entsprechenden UVP-Vorprüfung können jedoch jederzeit hier eingesehen werden.

Des Weiteren hängen die Planungsunterlagen ab 12. Februar 2008 im Eingangsbereich des Rathauses Barmstedt, Am Markt 1, im Bekanntmachungsfenster zur allgemeinen Information aus. Im Anschluss an diese Öffentlichkeitsveranstaltung können sich alle Einwohnerinnen und Einwohner noch bis zum 14. März 2008 schriftlich oder mündlich beim Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung (Rathaus, Zimmer 34) zu dem Planungsvorhaben äußern.

 

Barmstedt, den 07.02.2008

Stadt Barmstedt

Der Bürgermeister

 

gez. Hammermann

 

(Hammermann)

Bürgermeister


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