20.02.2008 - Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur 5%-Sperrklausel bei Kommunalwahlen Schleswig-Holstein

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 13. Februar 2008 festgestellt, dass der Landtag Schleswig-Holstein in das Recht der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit dadurch eingegriffen hat, dass er einen Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bezüglich der Aufhebung der Fünf-Prozent-Sperrklausel abgelehnt hat.

Dieser Eingriff sei nicht gerechtfertig. Hinreichende Gründe, die die Beibehaltung der Fünf-Prozent-Sperrklausel zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Kommunalvertretungen in Schleswig-Holstein nach den rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen erforderlich machen, seien nicht ersichtlich.

Die zur Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils erforderliche Änderung des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes, mit der die Sperrklausel gestrichen wird, soll in der Landtagstagung vom 27. bis 29. Februar 2008 vorgenommen werden. Insofern ist davon auszugehen, dass aller Voraussicht nach, die Sperrklausel bereits mit Wirkung ab der Kommunalwahl am 25. Mai 2008 nicht mehr gelten wird.

Ich weise daher noch einmal ausdrücklich auf meine Bekanntmachung vom 15.11.2007 bezüglich der Einreichung von Wahlvorschlägen und insbesondere darauf hin, dass Wahlvorschläge noch bis zum 48. Tag vor der Wahl (07. April 2008, 18.00 Uhr) eingereicht werden können.

Barmstedt, 20. Februar 2008
Stadt Barmstedt
Der Gemeindewahlleiter


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