Auslegung / Beteiligung Träger öffentlicher Belange B-Plan Nr. 46 a

Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung

 

Bekanntmachung

 

Auslegung / Beteiligung Träger öffentlicher Belange

 

Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 46 a der Stadt Barmstedt nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch

 

(hier Karte einfügen)

 

In der Sitzung am 08.04.2007 billigte die Stadtvertretung Barmstedt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 46 a der Stadt Barmstedt für das Gebiet - nordwestlich Weidkamp / östlich Meßhorn / südlich Am Friedhof - und bestimmte ihn zur Auslegung.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 46 a der Stadt Barmstedt nebst Begründung und landschaftsplanerischem Fachbeitrag liegt

 

vom 08.05.2008 bis 12.06.2008

im Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung

der Stadt Barmstedt, Rathaus, Am Markt 1, Zimmer 34 (2. OG)

 

während der Dienststunden öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist kann jedermann den Planentwurf einsehen und dazu schriftlich oder - während der Dienststunden - zur Niederschrift Bedenken und Anregungen vorbringen und sich die Pläne erörtern lassen. Ferner wird die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

 

Des Weiteren hängen die Planungsunterlagen ab 08. Mai 2008 im Eingangsbereich des Rathauses Barmstedt, Am Markt 1, im Bekanntmachungsfenster zur allgemeinen Information aus.

 

Barmstedt, den 28.04.2008

Stadt Barmstedt

Der Bürgermeister

 

 

 

(Hammermann)

Bürgermeister


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