Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2009

Bekanntmachung

der Stadt Barmstedt über die

Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2009  

Die Hebesätze für die Grundsteuer A und Grundsteuer B der Stadt Barmstedt haben sich nicht geändert, so dass Grundsteuerbescheide für das Kalenderjahr 2009 nicht erteilt werden.

 

Für alle Objekte, deren Bemessungsgrundlagen (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung (auch Dauerbescheiderteilung) nicht geändert haben, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 (BStBl. I S. 586) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2009 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Für die bis zu dieser Bekanntmachung erteilten Grundsteuerbescheide für das Kalenderjahr 2009 sind die darin festgesetzten Beträge zu entrichten.

 

Die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2009 wird mit den in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen bzw. mit einem Viertel des Jahresbetrages jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2009 fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 GrStG Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2009 in einem Betrag am 01. Juli 2009 fällig.

 

Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Gegen diese Steuerfestsetzung kann deshalb innerhalb eines Monats nach der Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Bürgermeister der Stadt Barmstedt, Kämmerei, Am Markt 1, 25355 Barmstedt, Zimmer 31, erhoben werden.

 

Barmstedt, den 09. Januar 2009

 Stadt Barmstedt

Der Bürgermeister  

gez. Hammermann 


Barrierefrei
Ticker:
Kinderseite: Ritter Heinrich
Das Glasfasernetz für Internet, Fernsehen und Telefon. Ein Produkt der Stadtnetze Barmstedt GmbH XityLight