Informationen
* Semesterdauer * Unterrichtsfreie Tage * Anmeldung * Teilnehmergebühren * Gebührenermäßigung * Teilnahme
Semesterdauer
Das 1. Semester 2012 beginnt im Januar 2012
Der Veranstaltungsbeginn der einzelnen Kurse ist jeweils im Arbeitsplan vermerkt. Die Kurse laufen in diesem Semester in der Regel über 13 Wochen. Sie finden, wenn nicht anders vermerkt, in beiden Gebäuden der Grund- und Gemeinschaftsschule (ehemals Geschwister-Scholl- bzw. Chemnitz-Schule) in Barmstedt, statt. – Eingang: Schulstraße -
23.12.2011 – 06.01.2012 (Weihnachtsferien)
Die Anmeldung zu den Kursen erfolgt per Anmeldekarte bzw. am 1. Abend beim Kursleiter. Voranmeldungen sind außerdem im Rathaus, Zimmer 4, bei Frau Münster möglich (Telefon 04123 / 681-47) und über Internet: www.barmstedt.de möglich.
Die Daten werden nach den Bestimmungen des Datenschutzes nur für interne dienstliche Zwecke verwendet.
Die Gebühren für Kurse der VHS werden, in der Regel, bargeldlos entrichtet.
Die jeweiligen Gebühren sind dem Arbeitsplan zu entnehmen und unaufgefordert, spätestens 14 Tage nach Kursbeginn, einzuzahlen.
Zu beachten:
Anzugeben sind unbedingt Kursnummer, Kursbezeichnung und Name des Teilnehmers.
Die Kursgebühren sind einzuzahlen auf folgende Bankkonten:
Sparkasse Südholstein
(BLZ 230 510 30) 50 50 166
Volksbank Barmstedt
(BLZ 221 900 30) 21 042 450
Bayerische Hypo- Vereinsbank
(BLZ 200 300 00) 76 322 800
Postbank Hamburg
(BLZ 200 100 20) 115 34 - 207
Der Einzahlungsbeleg gilt als Teilnehmerausweis. Er ist dem Dozenten spätestens am 3. Unterrichtstag vorzulegen. Haftung für Verlust von Eigentum kann nicht übernommen werden.
Sozialhilfeempfänger sowie Empfänger von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe entrichten für die Teilnahme an Kursen der Volkshochschule keine Gebühren. Voraussetzung für die Gebührenbefreiung ist die Vorlage des Berechtigungsausweises.
Schüler, Auszubildende, Studenten, Wehr- und Ersatzdienstleistende, Schwerbehinderte, Rentner und Pensionäre entrichten für die Kurse der VHS 50 Prozent der Gebühren. Vorzulegen ist der Berechtigungsausweis oder ein entsprechender Nachweis.
Hörer kann jeder werden, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Ausgenommen hiervon ist die Kinderspielstunde. Nicht voll belegte Kurse (Mindestzahl 8 Teilnehmer) können nur durchgeführt werden, wenn die Teilnehmer eine entsprechend höhere Kursgebühr bezahlen.


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